Höhenflugkurs, Teil-2

Höhenflugausbildung

Höhenflugausbildung, Teil-2

Im Teil-2 der Höhenflugausbildung liegt das Hauptaugenmerk auf den diversen Flugübungen. Sie sollen Dir zeigen, dass wir Piloten im Besitz einiger "Werkzeuge" sind, die uns helfen, unser Fluggerät sicher beherrschen zu können. Im Laufe Deiner Flugausbildung werden wir Dir die verschiedensten Flugaufgaben geben, die es für Dich zu lösen gilt. Weiterhin arbeiten wir an Deiner "Selbständigkeit" als Gleitschirmpilot.

Landevolte, Abachtern.... Kreisen..... in weiteren 25 Flügen werden wir Dich so auf Dein weiteres Fliegerleben und die Prüfung vorbereiten. Nach Abschluss des Kurses bist Du in der Lage, Deinen Flug selbstständig zu organisieren, planen und durchführen zu können. Auch bist Du berechtigt, an der Prüfung vor einem DHV-Prüfer teil zu nehmen.


Terminplanung
Wir nutzen alle vier Jahreszeiten für den Flugbetrieb. In unserem Kalender siehst du immer aktuell wann und wo wir fliegen werden. Du kannst uns auch einfach anrufen oder direkt ins aktuelle Fluggebiet kommen. Zur besseren Planung ist eine vorherige Anmeldung immer zu empfehlen.

Kosten
Kursgebühren:
400,- Euro

Dauer der Ausbildung: 8-10 Tage


Wichtiger Hinweis zu den Tageskarten:
Wir sind auf den guten Willen und mündliche Genehmigung der Grundstückseigentümer angewiesen. Das ist, neben der behördlichen Genehmigung, die wichtigste Voraussetzung für eine dauerhafte Nutzung eines Fluggeländes. Damit wir ein Gelände zu jeder Zeit nutzen können muss uns die Landwirtschaft die Möglichkeit dafür einräumen. Das ist meistens mit einem Nutzungsausfall der entsprechenden Flächen verbunden. Deshalb wird pro Flugtag von allen Piloten eine Tageskarte erhoben. Dieser Betrag wird zur Entschädigung der Grundstückseigentümer/ Pächter und Landwirtschaft genutzt.

Für unser Schleppgelände:
Segelflugplatz Montabaur: 10,00 Euro
Schleppgelände Oberhövels: 5,- Euro


Die Tageskarten sind nicht im Kurspreis eingerechnet und werden am Tagesende in Bar bezahlt. Sie fallen nur an, sobald ein Flug erfolgt ist.

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