K-Test

K-Test

Prüfung der Kompatibilität zwischen Gurtzeug und Rettungsgerät (K-Prüfung)

Auf dem Gleitschirmmarkt gibt es eine Vielzahl von Gurtzeug-Containerformen. Damit eine gute Auslösbarkeit des Rettungsgerätes sichergestellt ist, ist eine fachmännische Überprüfung vor Auslieferung an den Endkunden vorgeschrieben. Nicht jedes Rettungsgerät lässt sich in beliebiger Weise in jeden Gurtzeug-Außencontainer funktionsgerecht integrieren.

Wer darf einen K-test durchführen?

Die Kompatibilitätsprüfung ist bei der Erstkombination von Gurtzeug und Rettungsgerät vorzunehmen.

Sie muss von einer:
fachkundigen Person (Fluglehrer, Hersteller, Nachprüfer), die einen Nachweis über eine Einweisung in die K-Prüfung besitzt durchgeführt werden.

Die K-Prüfung hat folgende Bestandteile:
  • Prüfung der Musterprüfdaten von Rettungsgerät und Gurtzeug auf Übereinstimmung mit den Erfordernissen des Piloten.
  • Fachgerechter Einbau des Rettungsgerätes.
  • Ermittlung der Auslösekraft.
  • Probeauslösung (en). Es wird dringend empfohlen, dass diese Probeauslösungen vom Piloten selbst vorgenommen werden und zwar im Gurtzeug sitzend (Gurtzeugaufhängung/Simulator). Idealerweise werden mehrere Probeauslösungen in verschiedenen Pilotenpositionen vorgenommen.
  • Fachgerechter Wiedereinbau des Rettungsgerätes.
  • Eintrag der K-Prüfung in den Pack- und Prüfnachweis des Rettungsgerätes.

Sinn und Zweck der K-Prüfung

Unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten (bevorzugte Pilotenposition im Gurtzeug, biometrische Parameter wie Armlänge und Kraft des Piloten) soll die K-Prüfung sicherstellen,  dass die Auslösung des Rettungsgerätessicher sicher und problemlos erfolgen kann.

Auf unserer DHV Verbandsseite findest Du noch viel detailliertere Informationen: zur Info

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