Prüfung der Kompatibilität zwischen Gurtzeug und Rettungsgerät (K-Prüfung)
Auf dem Gleitschirmmarkt gibt es eine Vielzahl von Gurtzeug-Containerformen. Damit eine gute Auslösbarkeit des Rettungsgerätes sichergestellt ist, ist eine fachmännische Überprüfung vor Auslieferung an den Endkunden vorgeschrieben. Nicht jedes Rettungsgerät lässt sich in beliebiger Weise in jeden Gurtzeug-Außencontainer funktionsgerecht integrieren.
Wer darf einen K-test durchführen?
Die Kompatibilitätsprüfung ist bei der Erstkombination von Gurtzeug und Rettungsgerät vorzunehmen.
Sie muss von einer:
fachkundigen Person (Fluglehrer, Hersteller, Nachprüfer), die einen Nachweis über eine Einweisung in die K-Prüfung besitzt durchgeführt werden.
Die K-Prüfung hat folgende Bestandteile:
Prüfung der Musterprüfdaten von Rettungsgerät und Gurtzeug auf Übereinstimmung mit den Erfordernissen des Piloten.
Fachgerechter Einbau des Rettungsgerätes.
Ermittlung der Auslösekraft.
Probeauslösung (en). Es wird dringend empfohlen, dass diese Probeauslösungen vom Piloten selbst vorgenommen werden und zwar im Gurtzeug sitzend (Gurtzeugaufhängung/Simulator). Idealerweise werden mehrere Probeauslösungen in verschiedenen Pilotenpositionen vorgenommen.
Fachgerechter Wiedereinbau des Rettungsgerätes.
Eintrag der K-Prüfung in den Pack- und Prüfnachweis des Rettungsgerätes.
Unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten (bevorzugte Pilotenposition im Gurtzeug, biometrische Parameter wie Armlänge und Kraft des Piloten) soll die K-Prüfung sicherstellen, dass die Auslösung des Rettungsgerätessicher sicher und problemlos erfolgen kann.
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