K-Test
Prüfung der Kompatibilität zwischen Gurtzeug und Rettungsgerät (K-Prüfung)
Auf dem Gleitschirmmarkt gibt es eine Vielzahl von Gurtzeug-Containerformen. Damit eine gute Auslösbarkeit des Rettungsgerätes sichergestellt ist, ist eine fachmännische Überprüfung vor Auslieferung an den Endkunden vorgeschrieben. Nicht jedes Rettungsgerät lässt sich in beliebiger Weise in jeden Gurtzeug-Außencontainer funktionsgerecht integrieren.
Wer darf einen K-test durchführen?
Die Kompatibilitätsprüfung ist bei der Erstkombination von Gurtzeug und Rettungsgerät vorzunehmen.
Sie muss von einer:
fachkundigen Person (Fluglehrer, Hersteller, Nachprüfer), die einen Nachweis über eine Einweisung in die K-Prüfung besitzt durchgeführt werden.
Die K-Prüfung hat folgende Bestandteile:
- Prüfung der Musterprüfdaten von Rettungsgerät und Gurtzeug auf Übereinstimmung mit den Erfordernissen des Piloten.
- Fachgerechter Einbau des Rettungsgerätes.
- Ermittlung der Auslösekraft.
- Probeauslösung (en). Es wird dringend empfohlen, dass diese Probeauslösungen vom Piloten selbst vorgenommen werden und zwar im Gurtzeug sitzend (Gurtzeugaufhängung/Simulator). Idealerweise werden mehrere Probeauslösungen in verschiedenen Pilotenpositionen vorgenommen.
- Fachgerechter Wiedereinbau des Rettungsgerätes.
- Eintrag der K-Prüfung in den Pack- und Prüfnachweis des Rettungsgerätes.
Sinn und Zweck der K-Prüfung
Unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten (bevorzugte Pilotenposition im Gurtzeug, biometrische Parameter wie Armlänge und Kraft des Piloten) soll die K-Prüfung sicherstellen, dass die Auslösung des Rettungsgerätessicher sicher und problemlos erfolgen kann.
Auf unserer DHV Verbandsseite findest Du noch viel detailliertere Informationen: zur Info
andere Serviceleistungen
Rettungsgerät packen
lüften und neu packen gemäß Herstellerangaben